Allgemeine Geschäftsbedinungen – AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
ms computer GmbH, Markwiesenstraße 33, 72770
Reutlingen
(Stand: Dezember 2021)

  1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten im
    Rahmen des gesamten Leistungsspektrums der ms computer GmbH (insbesondere
    Entwicklung, Vertrieb, Softwareüberlassung, ggf. kundenspezifische Implementierung
    und Pflege) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des
    öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für
    sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall eine
    abweichende Vereinbarung getroffen wird. Im Rahmen einer ständigen
    Geschäftsverbindung gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines
    erneuten Hinweises hierauf bedarf. Testanwender erkennen die Testbedingungen an.
    Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch
    widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder unserer Lieferungen
    und Leistungen als für ihn verbindlich an. Entgegenstehenden oder abweichenden
    Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
    entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
    Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes
    ergibt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst
    zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden in Textform durch Erteilung einer
    Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen.
    Die Annahmefrist für uns beträgt 4 Wochen ab Zugang des Auftrages.
    Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder
    Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie sonstige Nebenabreden
    sind im Zweifel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sowie Angaben
    in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des
    Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten,
    Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen oder Mustern
    ergeben, vor.
  1. Vertragsgegenstand, Prüf- und Mitwirkungspflichten, Leistungsumfang

    Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Herstellung und Vertrieb von
    Hardware, Software, Telekommunikation und alle damit zusammenhängenden
    Arbeiten, außerdem die Lieferung von Standardhardware und individuell
    anzufertigenden Hardwaresystemen.
    Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Ware seinen
    Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale
    und -bedingungen der Ware bekannt. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der
    Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichneten Vertrags oder die
    Auftragsbestätigung der ms computer GmbH, sonst das Angebot der ms computer
    GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn
    die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die ms computer GmbH sie
    schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen
    der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die ms
    computer GmbH.
    Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind
    Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der
    schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der ms computer GmbH.
  1. Rechteeinräumung

    Leistungsschutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, Patent- und Markenrechte
    werden durch die Überlassung von Software nicht mitübertragen.
    Urheberrechtsvermerke und Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte etc. dürfen nicht
    entfernt werden.
    Die von ms computer GmbH ggf. zur Verfügung gestellte Testsoftware darf
    ausschließlich zu Test- und Evaluationszwecken genutzt werden. Im Rahmen dessen
    dürfen Vervielfältigungen nur zum Zweck der Datensicherung erstellt werden. Die
    Nutzung in einer tatsächlichen (produktiven) Betriebsumgebung sowie die Weitergabe
    an Dritte ist untersagt. ms computer GmbH ist gegenüber dem Testanwender zum
    jederzeitigen Widerruf der Testnutzungsmöglichkeit berechtigt; in diesem Fall ist der
    Testanwender verpflichtet, die Testsoftware und ihre Vervielfältigungen unverzüglich
    zu löschen und ms computer GmbH auf Anforderung entsprechende Nachweise zur
    Verfügung zu stellen.
    Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der für die entgeltpflichtige Software
    (Vertragssoftware) vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches Recht an der
    Vertragssoftware, welches ihm im Rahmen der eingeräumten Lizenz berechtigt, die
    Software zu nutzen. Eine integrationslose Weitergabe der Vertragssoftware an Dritte
    sowie an verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG darf nur im Einzelfall und mit
    ausdrücklicher Einwilligung von ms computer GmbH erfolgen.
  1. Preise

    Unsere Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und
    Zoll, zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
  1. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne jeden Abzug frei
    unserer Zahlstelle zu leisten. Verzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit ein. Der
    Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
    Die ms computer GmbH ist trotz anders lautender Bestimmung berechtigt, Zahlungen
    des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen
    entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
    die Hauptforderung verrechnen. Bei Erstbestellern oder Auslandskunden behalten wir
    uns Vorkasse vor.
    Kommt der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonst
    Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so
    werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten
    Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die
    noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung
    auszuführen. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein
    Zurückbehaltungsrecht begründen, welche von ms computer GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind
  1. Liefer-, Leistungszeit; -Verzug

    Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig
    mitgeteilten Lieferfristen um ungefähre Angaben. Der Beginn einer vereinbarten
    Lieferfrist setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Lieferzeit
    beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich
    nachgekommen ist. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt im Falle der Vereinbarung einer
    Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht,
    bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
    Ms computer GmbH steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Eine vereinbarte
    Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung
    durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt).
    Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen,
    wobei bei der Bemessung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit
    zu berücksichtigen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit,
    Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg.

    Ms computer GmbH wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt
    sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand
    höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der
    Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so
    ist sowohl der Kunde als auch ms computer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag
    berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von
    Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur
    Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die
    Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem
    Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an ms computer GmbH
    auswirken.
    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
    Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für
    den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten
    Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher
    Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  1. Annahmeverzug

    Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, für jede Woche vollendeten
    Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 0,25 % des Liefer-, oder
    Leistungswerts, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Liefer- oder Leistungswerts zu
    verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, ms computer GmbH der
    Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm
    gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen die Abnahme verweigert
    oder schon vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die ms
    computer GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung
    verlangen.
  1. Rechte des Kunden bei Mängeln

    8.1 Sachmängel

    Bei Sachmängeln kann die ms computer GmbH zunächst nacherfüllen. Die
    Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der ms computer GmbH durch Beseitigung des
    Mangels, durch Neulieferung oder dadurch, dass die ms computer GmbH bei
    Standardsoftware Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
    Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
    Eine gleichwertige neue Softwareversion oder die gleichwertige vorhergehende
    Softwareversion ohne den Fehler ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn
    zumutbar ist. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe
    des Kunden.
    Der Kunde unterstützt die ms computer GmbH bei der Fehleranalyse und
    Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt,
    die ms computer GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung
    erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die ms computer GmbH kann die
    Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen.
    Die ms computer GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde
    hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen
    und der ms computer GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung
    elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
    Die ms computer GmbH kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel
    gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte.
    Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.

    8.2 Rechtsmängel

    Die ms computer GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der
    Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln
    leistet die ms computer GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl
    eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an
    gleichwertiger Software verschafft.
  1. Haftung

    Die ms computer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der
    schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
    Körpers oder der Gesundheit.
    Die ms computer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der
    schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den
    vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn die ms computer GmbH
    wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
    Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag
    verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde
    vertrauen darf.
    Die ms computer GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die grob
    fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
    Die ms computer GmbH haftet gemäß den Bestimmungen des
    Produkthaftungsgesetzes.
    Im Übrigen ist die Haftung für die schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten
    ausgeschlossen.
    Diese Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse der Abs. 1 bis Abs. 5 gelten auch
    zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ms computer GmbH,
    wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  1. Eigentumsvorbehalt

    Die ms computer GmbH behält sich das Eigentum an allen ihr gehörenden Waren vor,
    bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung
    einschließlich der aus späteren Verträgen wie Anschlussaufträgen, Nachbestellungen
    oder Ersatzteilbestellungen erfüllt hat. Der Kunde ist, insbesondere bei
    Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge
    zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums
    notwendig und zweckmäßig sind.
    Der Kunde darf die gelieferte Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes
    gebrauchen und benutzen. Er hat die Ware in ordentlichem Zustand zu halten und nach
    den Vorschriften des Landes, in welchem sie sich befinden, sicherzustellen. Die
    erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten
    rechtzeitig durchführen lassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der
    Beschädigung oder des Verlustes der Ware tritt der Kunde die ihm gegen
    Versicherungen, Transportunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche
    bereits jetzt an ms computer GmbH ab. Der Kunde darf die von ms computer GmbH
    unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur weiterverkaufen, wenn er sich mit
    seinen Zahlungsverpflichtungen ms computer GmbH gegenüber nicht im Verzug
    befindet, der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang erfolgt und die Abtretung
    der Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf an uns uneingeschränkt zulässig ist.
    Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen und Rechte,
    die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, sicherungshalber in vollem Umfang an uns
    ab. Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, solange er
    sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet, zur
    Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Unsere
    Befugnis, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden
    jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt,
    die Forderungen nicht einziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die
    Abtretung dem Schuldner mitzuteilen und uns sämtliche Unterlagen auszuhändigen
    sowie sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Geltendmachung der Forderung
    notwendig sind. Zieht der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, an uns abgetretene
    Forderungen ein oder verwertet er diese in anderer Weise, steht uns der eingezogene
    Betrag bzw. der erzielte Verwertungserlös in voller Höhe zu.
    Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche
    schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Er ist
    verpflichtet, uns von einer Pfändung der Ware durch Dritte und von jeder anderen
    Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder
    wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die
    Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, sind wir berechtigt, aber nicht
    verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein
    Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt
    der Kunde unserer Aufforderung, die Ware an uns zurückzugeben, nicht nach, schuldet
    er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine Nutzungsentschädigung in Höhe
    von 5 % des Kaufpreises der Ware, zzgl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die
    Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns ist hierdurch nicht
    ausgeschlossen. Ms computer GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die
    nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert
    die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  1. Geheimhaltung

    Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere
    Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder
    Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bekannt werden, streng vertraulich
    zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragsteils keine
    Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige
    Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen.
  2. Abtretungsverbot
    Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer
    vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.