Facebook ist kein rechtsfreier Raum.
In sozialen Netzwerken gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Damit ist auch Facebook verpflichtet die Meinung anderer zu respektieren und entsprechende Veröffentlichungen zuzulassen.
In der sogenannten Facebook-Klausel geht es um eine Angabe in den AGBs.
Hier hatte Facebook angegeben
„Wir können sämtliche Inhalte und Informationen … entfernen, wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen … unsere Richtlinien verstoßen.“
Damit liegt Facebook nach einem Urteil des OLG Frankfurt vom 10.08.17 falsch. Nach diesem Urteil hat Facebook auf seiner Plattform kein „virtuelles Hausrecht“, nach dem es entscheiden könne, welche Meinung es zulasse und welche nicht. Es sei vielmehr verpflichtet, rechtlich zulässige Meinungsäußerungen zuzulassen.
Trotzdem ist dieses OLG aber auch der Überzeugung, dass Facebook verpflichtet sei, sogenannte Hassbotschaften von seinen Seiten zu löschen. Hassbotschaften sind nach der Definition des Oberlandesgerichts
„Inhalte, die Personen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, nationalen Herkunft, religiösen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder aufgrund von Behinderung oder Krankheiten direkt angreifen.“
Doch das Urteil des OLG Frankfurt ist umstritten. Andere Gerichte haben Facebook in der Vergangenheit ein virtuelles Hausrecht zugesprochen. Eine einhellige Meinung zu dieser Facebook-Klausel gibt es also wohl bisher noch nicht.