Allgemeine Geschäftsbedingungen
ms computer GmbH, Markwiesenstraße 33, 72770
Reutlingen
(Stand: Dezember 2021)
- Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten im
Rahmen des gesamten Leistungsspektrums der ms computer GmbH (insbesondere
Entwicklung, Vertrieb, Softwareüberlassung, ggf. kundenspezifische Implementierung
und Pflege) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für
sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall eine
abweichende Vereinbarung getroffen wird. Im Rahmen einer ständigen
Geschäftsverbindung gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines
erneuten Hinweises hierauf bedarf. Testanwender erkennen die Testbedingungen an.
Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch
widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder unserer Lieferungen
und Leistungen als für ihn verbindlich an. Entgegenstehenden oder abweichenden
Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes
ergibt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst
zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden in Textform durch Erteilung einer
Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen.
Die Annahmefrist für uns beträgt 4 Wochen ab Zugang des Auftrages.
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder
Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie sonstige Nebenabreden
sind im Zweifel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sowie Angaben
in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des
Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten,
Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen oder Mustern
ergeben, vor.
- Vertragsgegenstand, Prüf- und Mitwirkungspflichten, Leistungsumfang
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Herstellung und Vertrieb von
Hardware, Software, Telekommunikation und alle damit zusammenhängenden
Arbeiten, außerdem die Lieferung von Standardhardware und individuell
anzufertigenden Hardwaresystemen.
Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Ware seinen
Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale
und -bedingungen der Ware bekannt. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der
Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichneten Vertrags oder die
Auftragsbestätigung der ms computer GmbH, sonst das Angebot der ms computer
GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn
die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die ms computer GmbH sie
schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen
der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die ms
computer GmbH.
Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind
Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der
schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der ms computer GmbH.
- Rechteeinräumung
Leistungsschutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, Patent- und Markenrechte
werden durch die Überlassung von Software nicht mitübertragen.
Urheberrechtsvermerke und Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte etc. dürfen nicht
entfernt werden.
Die von ms computer GmbH ggf. zur Verfügung gestellte Testsoftware darf
ausschließlich zu Test- und Evaluationszwecken genutzt werden. Im Rahmen dessen
dürfen Vervielfältigungen nur zum Zweck der Datensicherung erstellt werden. Die
Nutzung in einer tatsächlichen (produktiven) Betriebsumgebung sowie die Weitergabe
an Dritte ist untersagt. ms computer GmbH ist gegenüber dem Testanwender zum
jederzeitigen Widerruf der Testnutzungsmöglichkeit berechtigt; in diesem Fall ist der
Testanwender verpflichtet, die Testsoftware und ihre Vervielfältigungen unverzüglich
zu löschen und ms computer GmbH auf Anforderung entsprechende Nachweise zur
Verfügung zu stellen.
Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der für die entgeltpflichtige Software
(Vertragssoftware) vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches Recht an der
Vertragssoftware, welches ihm im Rahmen der eingeräumten Lizenz berechtigt, die
Software zu nutzen. Eine integrationslose Weitergabe der Vertragssoftware an Dritte
sowie an verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG darf nur im Einzelfall und mit
ausdrücklicher Einwilligung von ms computer GmbH erfolgen.
- Preise
Unsere Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und
Zoll, zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
- Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne jeden Abzug frei
unserer Zahlstelle zu leisten. Verzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit ein. Der
Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Die ms computer GmbH ist trotz anders lautender Bestimmung berechtigt, Zahlungen
des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen
entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptforderung verrechnen. Bei Erstbestellern oder Auslandskunden behalten wir
uns Vorkasse vor.
Kommt der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonst
Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so
werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten
Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die
noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung
auszuführen. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht begründen, welche von ms computer GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind
- Liefer-, Leistungszeit; -Verzug
Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig
mitgeteilten Lieferfristen um ungefähre Angaben. Der Beginn einer vereinbarten
Lieferfrist setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Lieferzeit
beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich
nachgekommen ist. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt im Falle der Vereinbarung einer
Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht,
bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
Ms computer GmbH steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Eine vereinbarte
Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung
durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt).
Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen,
wobei bei der Bemessung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit
zu berücksichtigen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit,
Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg.
Ms computer GmbH wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt
sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand
höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der
Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so
ist sowohl der Kunde als auch ms computer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur
Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die
Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem
Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an ms computer GmbH
auswirken.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für
den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten
Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher
Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
- Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, für jede Woche vollendeten
Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 0,25 % des Liefer-, oder
Leistungswerts, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Liefer- oder Leistungswerts zu
verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, ms computer GmbH der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm
gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen die Abnahme verweigert
oder schon vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die ms
computer GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung
verlangen.
- Rechte des Kunden bei Mängeln
8.1 Sachmängel
Bei Sachmängeln kann die ms computer GmbH zunächst nacherfüllen. Die
Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der ms computer GmbH durch Beseitigung des
Mangels, durch Neulieferung oder dadurch, dass die ms computer GmbH bei
Standardsoftware Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
Eine gleichwertige neue Softwareversion oder die gleichwertige vorhergehende
Softwareversion ohne den Fehler ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn
zumutbar ist. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe
des Kunden.
Der Kunde unterstützt die ms computer GmbH bei der Fehleranalyse und
Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt,
die ms computer GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung
erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die ms computer GmbH kann die
Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen.
Die ms computer GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde
hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen
und der ms computer GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung
elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
Die ms computer GmbH kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel
gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte.
Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
8.2 Rechtsmängel
Die ms computer GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der
Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln
leistet die ms computer GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl
eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an
gleichwertiger Software verschafft.
- Haftung
Die ms computer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der
schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Die ms computer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn die ms computer GmbH
wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag
verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen darf.
Die ms computer GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die grob
fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
Die ms computer GmbH haftet gemäß den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes.
Im Übrigen ist die Haftung für die schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten
ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse der Abs. 1 bis Abs. 5 gelten auch
zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ms computer GmbH,
wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Eigentumsvorbehalt
Die ms computer GmbH behält sich das Eigentum an allen ihr gehörenden Waren vor,
bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung
einschließlich der aus späteren Verträgen wie Anschlussaufträgen, Nachbestellungen
oder Ersatzteilbestellungen erfüllt hat. Der Kunde ist, insbesondere bei
Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge
zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums
notwendig und zweckmäßig sind.
Der Kunde darf die gelieferte Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes
gebrauchen und benutzen. Er hat die Ware in ordentlichem Zustand zu halten und nach
den Vorschriften des Landes, in welchem sie sich befinden, sicherzustellen. Die
erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten
rechtzeitig durchführen lassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der
Beschädigung oder des Verlustes der Ware tritt der Kunde die ihm gegen
Versicherungen, Transportunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche
bereits jetzt an ms computer GmbH ab. Der Kunde darf die von ms computer GmbH
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur weiterverkaufen, wenn er sich mit
seinen Zahlungsverpflichtungen ms computer GmbH gegenüber nicht im Verzug
befindet, der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang erfolgt und die Abtretung
der Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf an uns uneingeschränkt zulässig ist.
Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen und Rechte,
die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, sicherungshalber in vollem Umfang an uns
ab. Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, solange er
sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet, zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Unsere
Befugnis, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden
jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt,
die Forderungen nicht einziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die
Abtretung dem Schuldner mitzuteilen und uns sämtliche Unterlagen auszuhändigen
sowie sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Geltendmachung der Forderung
notwendig sind. Zieht der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, an uns abgetretene
Forderungen ein oder verwertet er diese in anderer Weise, steht uns der eingezogene
Betrag bzw. der erzielte Verwertungserlös in voller Höhe zu.
Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Er ist
verpflichtet, uns von einer Pfändung der Ware durch Dritte und von jeder anderen
Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder
wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, sind wir berechtigt, aber nicht
verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein
Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt
der Kunde unserer Aufforderung, die Ware an uns zurückzugeben, nicht nach, schuldet
er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine Nutzungsentschädigung in Höhe
von 5 % des Kaufpreises der Ware, zzgl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns ist hierdurch nicht
ausgeschlossen. Ms computer GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die
nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert
die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Geheimhaltung
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder
Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bekannt werden, streng vertraulich
zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragsteils keine
Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige
Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. - Abtretungsverbot
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.