Schulungen sind nach der DSGVO verpflichtend. Jeder Verantwortliche – also Firmeninhaber, Vorstände oder andere Führungskräfte – müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter im Bereich Datenschutz auch wissen, was sie tun.
Am besten können die Inhalte natürlich in einer persönlichen Schulung vermittelt werden. Hier kann der Datenschutzbeauftragte am besten auf die Fragen der Teilnehmer eingehen und vor Ort klären, wenn jemand etwas nicht oder falsch verstanden hat. Bei einer persönlichen Schulung kann der Seminarleiter die Themen auch genau so vorbereiten, wie sie in dem jeweiligen Unternehmen auch tatsächlich gebraucht werden.
Letztendlich geht jeder mit anderen personenbezogenen Daten um. Die Voraussetzungen vor Ort sind überall anders und so sollte auch das, was man vermittelt individuell an die Bedürfnisse angepasst werden.
In Zeiten von Corona ist eine Online-Schulung durchaus eine Alternative, um die Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen.
Ihr Datenschutzbeauftragter hilft auch hier gerne, alle Fragen zu klären, die während der Onlineschulungen vielleicht aufgekommen sind.