Natürlich kann man die Datenpanne auch schriftlich oder per Mail melden. Am einfachsten geht es allerdings online auf der Seite des LfdI Baden-Württemberg (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg)

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenpanne-melden/ 

oder einer anderen zuständigen Landesaufsichtsbehörde.

Anzugeben sind hier:

  • Name des Verantwortlichen (verantwortliche Stelle z.B. Unternehmen, Praxis, Behörde, Verein)
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Internetseite (freiwillig)
  • Name der meldenden Person
  • Funktion der meldenden Person beim Verantwortlichen
  • E-Mail-Adresse der meldenden Person
  • Telefon-Nr. der meldenden Person

WAS IST PASSIERT?

  • (Hier sollte der Vorfall möglichst präzise beschrieben werden. Wo ist es passiert? Wer war beteiligt? Wie haben Sie davon erfahren? Wer wurde informiert?)
  • Zeitpunkt des Vorfalls
  • Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Vorfalls
  • Welche Datenarten sind betroffen?
    (Hier werden die sogenannten Datenkategorien angegeben. z.B. Adresse, Name, Geburtsdatum, Gesundheitsdaten)
  • Die Daten wie vieler Personen sind betroffen?
    (Wenn man nicht genau weiß, wie viele Personen betroffen sind, darf man schätzen.)
  • Risikoeinschätzung
    Welche Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten halten Sie für wahrscheinlich?
    (z.B. Identitätsdiebstahl, unberechtigte Abbuchungen vom Konto)

WELCHE GEGENMASSNAHMEN WURDEN VOM VERANTWORTLICHEN ERGRIFFEN ODER WERDEN VORGESCHLAGEN

  • Welche Gegenmaßnahmen haben Sie bereits eingeleitet, welche weiteren Gegenmaßnahmen sind geplant?
  • Besteht nach Ihrer Einschätzung für Sie die Pflicht, die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DS-GVO)?
  • Falls nein: Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.
  • Falls ja: Wie und wann wurden (werden) die Betroffenen benachrichtigt und welche Gegenmaßnahmen haben Sie ihnen empfohlen?

SONSTIGE MITTEILUNGEN

  • Wurde Strafanzeige erstattet? Falls ja, teilen Sie uns bitte die betreffende Dienststelle und das Aktenzeichen mit.
  • Sonstige Mitteilung an die Datenschutzaufsichtsbehörde