Herr Müller ist leider heute nicht erreichbar. Er hat seinen Scheidungstermin…“
- Private Telefongespräche
- Mitgehörte Telefongespräche
- Auskunft am Telefon
Egal, ob privat oder dienstlich: Der Chef darf Telefongespräche grundsätzlich nicht mithören. Aber er darf, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und der Arbeitnehmer sein OK gegeben hat.
Das Interesse des Chefs ist nach dem Datenschutzgesetz nie berechtigt, wenn der Mitarbeiter mit Interessenvertretung wie Betriebsrat, Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragten telefoniert.
Wenn der Chef ein berechtigtes Interesse hat, zuzuhören, was am Telefon besprochen wird, braucht er sich nicht ausdrücklich die Genehmigung einzuholen. Es reicht, wenn der Mitarbeiter weiter telefoniert, nachdem er mitbekommen hat, dass der Chef mithört.
Ein heimliches Mithören ist immer verboten.
Auskunft am Telefon
Grundsätzlich gilt:
Keine Auskunft zu personenbezogenen Daten am Telefon.
Anonymisiert, also ohne Nennung des Namens ist es aber in Ordnung.
Also:
OK ist: „der Kollege, der das bearbeitet ist krank (oder im Urlaub oder sonst wo)…“
Nicht OK ist: „Herr Maier ist krank (oder im Urlaub oder sonst wo)…“