Viele haben verweigert
Mit dem Urteil des Bundes-Verfassungsgerichtes vom 15.12.83 wurde das Datenschutzrecht aus dem Artikel 2 des Grundgesetzes entwickelt.
„Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzet würde. Und diese Schätzung war die allererste und geschah zu der Zeit, da Cyrenius Landpfleger von Syrien war. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeglicher in seine Stadt.“ (Lukasevangelium, Kapitel 2, Vers 1)
So fängt die Weihnachtsgeschichte an. Damals sollte sich das Volk zum ersten Mal zählen lassen, heißt es in der Bibel.
1983 sollte es wieder gezählt werden. Doch es wollte nicht.
Alle dachten an den gläsernen Menschen aus George Orwells Buch „1984“ mit seinem „Big Brother“, der jeden einzelnen seines Volkes auf Schritt und Tritt beobachtete, alles wusste und daraufhin Entscheidungen traf, die vielleicht gut für die Regierung waren, eher zweifelhaft für die Allgemeinheit und ganz bestimmt nicht immer gut für den Einzelnen.
In den 70er Jahren hielten RAF und Terroristenfahndung die Bundesrepublik in Atem und man hielt die Rasterfahndung für eine gute Idee, den Terrorismus zu bekämpfen.
Die Rasterfahndung funktioniert nach dem Ausschlussverfahren:
Um Terroristen zu ermitteln, wurden alle Menschen ausgeschlossen, die nicht ins „Raster“ passten.
Dazu gehörten damals beispielsweise alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Jeder, der einen festen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet hatte, wurde ebenfalls ausgeschlossen.
Und einige Kriterien mehr.
Je mehr Infos man hatte, desto mehr konnte der Kreis der Verdächtigen eingeschränkt werden, indem man immer weiter ausschloss, wer diese Kriterien nicht erfüllte.
Trotzdem blieben hier auch jede Menge Personen hängen, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten. Sie waren zunächst mal verdächtig und hatten dadurch jede Menge Unannehmlichkeiten. Es konnte passieren, dass ein vollkommen Unschuldiger sich plötzlich im Polizeigewahrsam wiederfand, bevor sich herausstellte, dass er mit Terrorismus nichts zu tun hatte.
Doch egal, wie unschuldig jemand ist, der aufgrund der Rasterfahndung in Verdacht geriet – etwas bleibt immer hängen.
Aktuelle Daten aus einer Volkszählung, die die richtigen Fragen stellt, hätten den Fahndern gefallen. Man hätte noch mehr Menschen in den Kreis der Verdächtigen einbeziehen können.
Mehrere Verfassungsbeschwerden zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde wurden eingereicht.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Recht und der Artikel 2 des Grundgesetzes wurde um die „informelle Selbstbestimmung“ erweitert.
In diesem Urteil des Verfassungsgerichts wurde der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechtes geprägt.
In dieses Grundrecht darf nur eingegriffen werden, wenn ein Gesetz das ausdrücklich erlaubt.
In den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder ist der Begriff wiederzufinden.
Die Grundlage für Maßnahmen, mit der wir persönliche Daten schützen, sind seitdem die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Seit dem 28. Mai 2018 ist eine für alle zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Länder einheitliche Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet worden.