Zum Datenschutzbeauftragten

kann bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde besitzt. Geschäftsführer/Vorstände sowie Führungskräfte sind jedoch aufgrund des Interessenskonfliktes ausgeschlossen.

Wie genau die notwendige Fachkenntnis nachzuweisen ist, ist nicht festgelegt.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann entweder ein Mitarbeiter des Unternehmens (interner Datenschutzbeauftragter) oder ein externer Dienstleister sein (externer Datenschutzbeauftragter).