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Welche Daten sind schutzwürdig?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare lebende, natürliche Person. Die DSGVO nennt diese in Art. 4 Nr. 1 die „betroffene Person“.
Identifizierbar ist jemand dann, wenn man über die Informationen Rückschlüsse darüber herstellen kann, wer gemeint ist.
Schützenswerte personenbezogene Daten sind deshalb beispielsweise:
- Persönliche Grunddaten
- Familiäre Daten
- Daten über Wohnverhältnisse
- Daten über Einkommen,
- Vermögen oder Besteuerung
- Werturteile
- IP-Adressen
Letztlich gehören aber alle Daten dazu, die die Person, deren Verhalten oder Lebensumstände beschreiben.