Welche Daten sind schutzwürdig?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare lebende, natürliche Person. Die DSGVO nennt diese in Art. 4 Nr. 1 die „betroffene Person“.

Identifizierbar ist jemand dann, wenn man über die Informationen Rückschlüsse darüber herstellen kann, wer gemeint ist.

Schützenswerte personenbezogene Daten sind deshalb beispielsweise:

  • Persönliche Grunddaten
  • Familiäre Daten
  • Daten über Wohnverhältnisse
  • Daten über Einkommen,
  • Vermögen oder Besteuerung
  • Werturteile
  • IP-Adressen

Letztlich gehören aber alle Daten dazu, die die Person, deren Verhalten oder Lebensumstände beschreiben.

Weitere Informationen zum Thema: