Rechte der Betroffenen

Diese Rechte können nicht per Vertrag ausgeschlossen werden:
  • Recht auf Auskunft (Art 15 EU DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung falscher Daten (Art 16, 19 EU DS-GVO)
  • Recht auf Löschung bzw. Sperrung (Art 17 EU DS-GVO)
Die Anfrage eines Betroffenen: 
  • muss unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten weitergeleitet werden
  • der ist verantwortlich für die Wahrung der Betroffenenrechte
  • und wird die Anfrage auf Rechtmäßigkeit prüfen, ggf. Maßnahmen einleiten und die weitere Kommunikation mit dem Betroffenen übernehmen.
Weitere Informationen zum Thema:
Das Recht auf Vergessen