Der Datenschutzbeauftragte

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

  • Ab 20 Mitarbeitern Pflicht
  • Bei „umfangreicher“ Verarbeitung
  • Kerntätigkeit Datenverarbeitung
  • Behörden oder öffentlichen Stellen
    Ausnahme: Gerichte und Behörden justizieller Tätigkeit

Der Datenschutzbeauftragte

  • unterrichtet und berät den Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigte,
  • überwacht die Einhaltung der DSGVO und der nationalen Sonderregelungen,
  • weist Aufgaben zu, sensibilisiert und schult,
  • berät und überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze auch in Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • und ist schließlich Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden und arbeitet mit ihnen zusammen.
Weitere Informationen zum Thema: