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Der Datenschutzbeauftragte
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
- Ab 20 Mitarbeitern Pflicht
- Bei „umfangreicher“ Verarbeitung
- Kerntätigkeit Datenverarbeitung
- Behörden oder öffentlichen Stellen
Ausnahme: Gerichte und Behörden justizieller Tätigkeit
Der Datenschutzbeauftragte
- unterrichtet und berät den Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigte,
- überwacht die Einhaltung der DSGVO und der nationalen Sonderregelungen,
- weist Aufgaben zu, sensibilisiert und schult,
- berät und überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze auch in Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung,
- und ist schließlich Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden und arbeitet mit ihnen zusammen.