Manche von uns arbeiten nicht immer nur im Büro.

Sie sind unterwegs, tragen Briefe aus, erledigen Kundenaufträge direkt beim Auftraggeber vor Ort oder sind unterwegs zu Schulungen, Konferenzen oder Besprechungen.

Wir haben Briefe, Pakete oder Waren, die wir ausliefern müssen dabei, die Kontaktdaten der Auftraggeber für den Weg und eventuelle Nachfragen

Der Zettel mit der Adresse liegt auf dem Beifahrersitz. Die auszuliefernden Briefe hängen in der Satteltasche am Fahrrad. Das Firmentelefon steckt in der hinteren Gesäßtasche.

Und dann ist das Telefon weg. Irgendwann unterwegs aus der Tasche gefallen und nicht wieder aufzufinden. Vielleicht war da auch ein Taschendieb am Werk.

Das Fahrrad wird geklaut und mit ihm die Tasche mit den Briefen.

Der Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer auf dem Beifahrersitz, vielleicht noch mit der Beschreibung des Auftrags. Mit ein bisschen krimineller Energie könnte man den Kunden anrufen und ihm erklären, dass man mit der Zeit gehe und der Auftraggeber in Bitcoins zahlen möge.

Oder es ist einfach jemand, der uns ein Schnippchen schlagen will und der Datenschutzaufsichtsbehörde meldet, dass sie Adressen, Kontaktdaten, Briefe oder das Handy mit den personenbezogenen Daten der Firmenkunden hat.

Dann haben wir ein Problem. Denn egal, wie weit hergeholt die Beschuldigung ist, egal, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß stattgefunden hat oder nicht, die Datenschutzaufsichtsbehörde muss jeder Meldung nachgehen.

Was wir tun können, um uns zu schützen:

Im Außendienst

Als Briefdienstleister