Einwilligungen im Sinne der DSGVO:

Eine gültige Einwilligung

  • wird immer vor der Verarbeitung eingeholt.
  • erfolgt freiwillig.
  • gilt für einen konkreten Fall und sollte nicht mit anderen Einwilligungen gekoppelt werden.
  • muss klar und verständlich formuliert sein.
  • muss erkennen lassen, wofür genau sie gegeben wird.
  • muss für unterschiedliche Verarbeitungszwecke einzeln erfolgen.
  • muss aktiv durch eine eindeutige Handlung erfolgen.
  • Die Widerrufsmöglichkeit muss der einwilligenden Person vor der Einwilligung mitgeteilt werden.
  • Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können.
Weitere Informationen zum Thema: