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Einwilligungen im Sinne der DSGVO:
Eine gültige Einwilligung
- wird immer vor der Verarbeitung eingeholt.
- erfolgt freiwillig.
- gilt für einen konkreten Fall und sollte nicht mit anderen Einwilligungen gekoppelt werden.
- muss klar und verständlich formuliert sein.
- muss erkennen lassen, wofür genau sie gegeben wird.
- muss für unterschiedliche Verarbeitungszwecke einzeln erfolgen.
- muss aktiv durch eine eindeutige Handlung erfolgen.
- Die Widerrufsmöglichkeit muss der einwilligenden Person vor der Einwilligung mitgeteilt werden.
- Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können.
Weitere Informationen zum Thema: